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Pflege Durchblick bietet nicht nur Pflegeberatung vom Fach, sondern auch einen Betreuungsdienst für Senioren mit und ohne Pflegegrad.

Sie pflegen Ihren Angehörigen und benötigen dringend eine Auszeit?

Meine Mitarbeiter vertreten Sie stunden- oder tageweise  und wir rechnen mit Ihrer Pflegeversicherung direkt ab. Dies nennt man Betreuung im Rahmen des Entlastungsbetrages von 125,-€ nach §45 SGBXI , oder wir betreuen im Rahmen der Verhinderungspflege. 

Wir sind ein vom Land anerkanntes niedrigschwelliges Betreuungsangebot und daher berechtigt direkt mit Ihrer Krankenkasse abzurechnen

Mehr unter Informationen.....

                                                                           Kommt Ihnen das bekannt vor?

 

- zu Ihnen kommt der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), da Sie einen Pflegegrad oder eine Höherstufung

  beantragt haben und Sie wissen nicht wie Sie sich verhalten sollen? Was werden die fragen, wie soll sich der Betroffene       verhalten, was wirkt sich evtl. nachteilig aus etc.....

- Wissen Sie überhaupt was Ihnen laut unserer Pflegeversicherung zusteht?

- Was passiert wenn ein Angehöriger zu Hause gepflegt werden soll, wie funktioniert das?

- Was, wenn die Pflege zu Hause nicht mehr funktioniert und eine Einrichtung gesucht werden muss?

- Wer springt ein, wenn Leistungen von Angehörigen nicht gegeben sind?

- Wie können sich Angehörige bei der Pflege eines geliebten Menschen vor Burn-Out schützen? Welche Alternativen gibt es?          Wer kann ersatzweise einspringen?

- Pflegegrad abgelehnt? Legen Sie Widerspruch ein, ich helfe Ihnen dabei.

- Sie benötigen Hilfe bei einer evtl. wohnumfeldverbessernden Maßnahme um die Pflege zu erleichtern?

- Haben Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung? Wo liegt der Unterschied und warum brauchen Sie das?

 

Bei allen Themen rund um die Pflege und Pflegeversicherung stehe ich Ihnen zur Seite.

Als neutrale, unabhängige Sachverständige und Pflegeberaterin bin ich keinem Arbeitgeber verpflichtet, so dass meine Beratung völlig wertfrei ist.

 

Wenn Sie sich von einem freien Berater durch den Dschungel der Pflegeversicherung führen lassen, informieren Sie sich bitte immer nach deren Qualifikationen. Leider ist diese Berufsbezeichnung nicht geschützt und so kann es auch zu schwarzen Schafen in dieser Branche kommen.

 

Deshalb haben wir als qualifizierte Kräfte Verbände, bei denen sich alle speziell ausgebildeten Pflegesachverständigen und Pflegeberater registrieren lassen können. 

 

Hier die Verbände meiner Zugehörigkeit

www.dbfk.de

Landeskammer Rheinland Pfalz (Pflegekammer)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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